{"id":26573,"date":"2025-08-21T06:51:31","date_gmt":"2025-08-21T06:51:31","guid":{"rendered":"https:\/\/magventure.com\/de\/?page_id=26573"},"modified":"2025-08-21T06:51:32","modified_gmt":"2025-08-21T06:51:32","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen-fuer-lieferungen-und-leistungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/magventure.com\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen-fuer-lieferungen-und-leistungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Lieferungen und Leistungen"},"content":{"rendered":"\n
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Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Lieferungen und Leistungen<\/h1>

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AGB MagVenture Stand 240920<\/a>Herunterladen<\/a><\/div>\n<\/div>\n\n\n\n
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1. Allgemeines, Geltungsbereich<\/h2>\n\n\n\n

1.1 Alle Lieferungen, Leistungen (einschlie\u00dflich der Erstellung oder \u00dcberlassung von k\u00f6rperlichen oder unk\u00f6rperlichen Werken oder Waren jeder Art, zusammenfassend \u201eLiefergegenst\u00e4nde<\/strong>\u201c), Angebote und Lizenzen der MagVenture GmbH, Schmelzerstra\u00dfe 25, 47877 Willich (\u201eMagVenture GmbH<\/strong>\u201c) erfolgen ausschlie\u00dflich auf Grundlage dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die MagVenture GmbH mit dem Kunden \u00fcber die von ihr angebotenen Liefergegenst\u00e4nde schlie\u00dft. Sie gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen, Angebote und Lizenzen an den Kunden, selbst wenn Sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.<\/p>\n\n\n\n

1.2 Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn MagVenture GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn MagVenture GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enth\u00e4lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung jener Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n\n\n\n

1.3 Die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Gesch\u00e4ftsbeziehungen der MagVenture GmbH mit ihren Kunden. Die Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten nur, sofern der Kunde Unternehmer (\u00a7 14 BGB), eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist.<\/p>\n\n\n\n

1.4 MagVenture GmbH liefert weder an Verbraucher noch sind die Liefergegenst\u00e4nde zum Vertrieb an Verbraucher bestimmt. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle eines Weiterverkaufs von Liefergegenst\u00e4nden an Dritte, die MagVenture GmbH hier\u00fcber unverz\u00fcglich zu unterrichten.<\/p>\n\n\n\n

    <\/ol>\n\n\n\n

    2. Angebot, Vertragsschluss, Vertragsgegenstand<\/h2>\n\n\n\n

    2.1 Alle Angebote der MagVenture GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Annahme durch MagVenture GmbH erfolgt durch schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung. Bestellungen oder Auftr\u00e4ge kann MagVenture GmbH nur innerhalb von vierzehn Tagen annehmen. Der Zwischenverkauf bleibt vor\u00adbehalten.<\/p>\n\n\n\n

    2.2 F\u00fcr die Annahme des Vertrages und den Umfang der Lieferung ist ausschlie\u00dflich der Inhalt der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung ma\u00dfgebend. Die MagVenture GmbH setzt bei allen Auf\u00adtr\u00e4gen die vollst\u00e4ndige technische und kaufm\u00e4nnische Kl\u00e4rung durch den Kunden voraus. Nach\u00adtr\u00e4gliche \u00c4nderungsw\u00fcnsche sind nur gegen Erstattung der anfallenden Kosten m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n

    Allein ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Rechtsbeziehungen zwischen der MagVenture GmbH und dem Kunden ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollst\u00e4ndig wieder. M\u00fcndliche Zusagen der MagVenture GmbH vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und m\u00fcndliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdr\u00fccklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.<\/p>\n\n\n\n

    2.3 Die MagVenture GmbH beh\u00e4lt sich Eigentums- und\/oder Urheberrechte an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschl\u00e4gen sowie dem Kunden zur Verf\u00fcgung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenst\u00e4nde ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung der MagVenture GmbH weder als solche noch inhaltlich Dritten zug\u00e4nglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielf\u00e4ltigen. Er hat auf Verlangen der MagVenture GmbH diese Gegenst\u00e4nde vollst\u00e4ndig an diese zur\u00fcckzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang nicht mehr ben\u00f6tigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n

    2.4 Vertragsgegenstand ist der verkaufte Liefergegenstand mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Ver\u00adwendungszweck gem\u00e4\u00df der Produktbeschreibung.\u00a0 Andere oder weiter\u00adgehende Eigenschaften und\/oder Merkmale oder ein dar\u00fcberhinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als verein\u00adbart, wenn sie von der MagVenture GmbH ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt werden.<\/p>\n\n\n\n

    Angaben <\/em>der MagVenture GmbH zum Liefergegenstand (z. B. Gewichte, Ma\u00dfe, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellungen desselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue \u00dcbereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen des Liefergegenstandes. Handels\u00fcbliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zul\u00e4ssig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeintr\u00e4chtigen.<\/em><\/p>\n\n\n\n

      <\/ol>\n\n\n\n

      3. Preise und Zahlungsbedingungen<\/h2>\n\n\n\n

      3.1 Die Preise gelten f\u00fcr den in der Auftragsbest\u00e4tigung aufgef\u00fchrten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, in EURO frei Verwendungsstelle zuz\u00fcglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Geb\u00fchren und anderer \u00f6ffentlicher Abgaben.<\/p>\n\n\n\n

      3.2 Bei der Vereinbarung zollfreier Preise hat der Kunde der MagVenture GmbH die erforderlichen Zolldokumente zu \u00fcbersenden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach oder stellt sich aus anderen Gr\u00fcnden nachtr\u00e4glich heraus, dass Liefergegenst\u00e4nde nicht zollfrei eingef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, so haftet gegen\u00fcber der MagVenture GmbH hierf\u00fcr der Kunde.<\/p>\n\n\n\n

      3.3 Bei allen Vertr\u00e4gen, die eine Lieferung von Liefergegenst\u00e4nden sp\u00e4ter als vier (4) Monate nach Vertragsschluss vorsehen, ist MagVenture GmbH berechtigt, die vereinbarte Verg\u00fctung durch schriftliche Erkl\u00e4rung einseitig zu erh\u00f6hen, wenn und soweit die Selbstkosten (Lohn und Material) von MagVenture GmbH nach Vertragsschluss und vor Absonderung des Liefergegenstandes zur Auslieferung an den Kunden steigen. Der Kunde ist im Falle einer Erh\u00f6hung der Verg\u00fctung um mehr als f\u00fcnf Prozent berechtigt, von der Vereinbarung innerhalb einer Woche ab Zugang der schriftlichen Erh\u00f6hungsmitteilung von MagVenture GmbH durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber MagVenture GmbH zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n\n\n\n

      3.4 Rechnungsbetr\u00e4ge der MagVenture GmbH sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, netto (ohne Abzug) sofort zur Zahlung durch spesenfreie \u00dcberweisung auf ein Konto der MagVenture GmbH f\u00e4llig. Der Kunde kommt sp\u00e4testens zwei Wochen nach F\u00e4lligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Leistet der Kunde bei F\u00e4lligkeit nicht, so sind die ausstehenden Betr\u00e4ge ab dem Tag der F\u00e4lligkeit w\u00e4hrend des Verzuges in gesetzlicher H\u00f6he zu verzinsen; die Geltendmachung weiterer Sch\u00e4den im Falle des Verzugs bleibt unber\u00fchrt. Mag Venture GmbH ist dar\u00fcber hinaus berechtigt, im Falle des Verzugs nach den weiteren gesetzlichen Bestimmungen eine Pauschale in H\u00f6he von EUR 40,00 vom Kunden zu verlangen, die auf den geschuldeten Schadensersatz angerechnet wird, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begr\u00fcndet ist.<\/p>\n\n\n\n

      3.5 Die MagVenture GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umst\u00e4nde bekannt werden, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der MagVenture GmbH durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis (einschlie\u00dflich aus anderen Einzelauftr\u00e4gen, f\u00fcr die derselbe Rahmenvertrag gilt) gef\u00e4hrdet wird.<\/p>\n\n\n\n

      3.6 Die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen des Kunden oder die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen wegen solcher Anspr\u00fcche ist nur zul\u00e4ssig, soweit die Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>\n\n\n\n

      4. Lieferbedingungen<\/h2>\n\n\n\n

      4.1 Von MagVenture GmbH in Aussicht gestellte Fristen und Termine f\u00fcr Lieferungen und Leistungen gelten stets nur ann\u00e4hernd, es sei denn, dass ausdr\u00fccklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.<\/p>\n\n\n\n

      4.2 Sofern Versendung vereinbart ist, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der \u00dcbergabe an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.<\/p>\n\n\n\n

      4.3 Die MagVenture GmbH kann \u2013 unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden \u2013 vom Kunden eine Verl\u00e4ngerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen der MagVenture GmbH gegen\u00fcber nicht nachkommt.<\/p>\n\n\n\n

      4.4 Die MagVenture GmbH haftet nicht f\u00fcr Unm\u00f6glichkeit der Lieferung oder f\u00fcr Lieferverz\u00f6gerungen, soweit diese durch h\u00f6here Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsst\u00f6rungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverz\u00f6gerungen, Streiks, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, d<\/em>ie die MagVenture GmbH nicht zu vertreten hat. <\/em><\/p>\n\n\n\n

      4.5 Sofern solche Ereignisse der MagVenture GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen und die Behinderung nicht nur von vor\u00fcbergehender Dauer ist, ist die MagVenture GmbH zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vor\u00fcbergehender Dauer verl\u00e4ngern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverz\u00fcgliche schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber der MagVenture GmbH vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n\n\n\n

      4.6 Die MagVenture GmbH ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn<\/p>\n\n\n\n

        \n
      • die Teillieferung f\u00fcr den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n
          \n
        • die Lieferung der restlichen bestellten Liefergegenst\u00e4nde sichergestellt ist und<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n
            \n
          • dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zus\u00e4tzliche Kosten entstehen (es sei denn, die MagVenture GmbH erkl\u00e4rt sich zur \u00dcbernahme dieser Kosten bereit).<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n

            4.7 Die MagVenture GmbH beh\u00e4lt sich insbesondere vor, die Lieferung von der Vorlage einer schriftlichen Finanzierungsbest\u00e4tigung abh\u00e4ngig zu machen. Ist dies der Fall, ist diese unverz\u00fcglich nach Vertragsschluss vom Kunden vorzulegen.<\/p>\n\n\n\n

            4.8 Ger\u00e4t die MagVenture GmbH mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unm\u00f6glich, so ist die Haftung der MagVenture GmbH, sofern diese nicht bereits nach Ziffer 4.4 ausgeschlossen ist, auf Schadensersatz nach Ma\u00dfgabe der Ziffer 9 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen beschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n

            5. Erf\u00fcllungsort, Versand, Verpackung, Gefahr\u00fcbergang, Abnahme<\/h2>\n\n\n\n

            5.1 Erf\u00fcllungsort aus diesem Vertragsverh\u00e4ltnis ist der Sitz der MagVenture GmbH, Schmelzerstra\u00dfe 25, 47877 Willich, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet die MagVenture GmbH die Aufstellung des Liefergegenstands, ist Erf\u00fcllungsort der Ort, an dem die Aufstellung zu erfolgen hat.<\/p>\n\n\n\n

            5.2 Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen der MagVenture GmbH.<\/p>\n\n\n\n

            5.3 Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs ma\u00dfgeblich ist) an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden \u00fcber. Schuldet die MagVenture GmbH die Aufstellung, geht die Gefahr nach Lieferung und Aufstellung auf den Kunden \u00fcber. Die Bestimmungen der S\u00e4tze 1 und 2 gelten f\u00fcr Teillieferungen entsprechend. Verz\u00f6gert sich der Versand oder die \u00dcbergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden \u00fcber, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und die MagVenture GmbH dies dem Kunden angezeigt hat.<\/p>\n\n\n\n

            5.4 Lagerkosten nach Gefahr\u00fcbergang tr\u00e4gt der Kunde. Bei Lagerung durch die MagVenture GmbH betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenst\u00e4nde pro abgelaufener Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n

            5.5 Die Sendung wird von der MagVenture GmbH nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wassersch\u00e4den oder sonstige versicherbare Risiken versichert.<\/em><\/p>\n\n\n\n

            5.6 Transportsch\u00e4den oder Transportverluste sind sofort und in Anwesenheit des Transporteurs oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen anzuzeigen und aufzunehmen. Der Kunde hat die MagVenture GmbH hier\u00fcber unverz\u00fcglich zu benachrichtigen.<\/p>\n\n\n\n

            5.7 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kunde zur Abnahme der Liefergegenst\u00e4nde verpflichtet. Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt der Liefergegenstand als abgenommen, wenn<\/p>\n\n\n\n

              \n
            • die Lieferung und, sofern die MagVenture GmbH auch die Aufstellung schuldet, die Aufstellung abgeschlossen ist,<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n
                \n
              • die MagVenture GmbH dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Ziffer 5.7 mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n
                  \n
                • seit der Lieferung oder Aufstellung zw\u00f6lf Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z. B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Aufstellung sechs Werktage vergangen sind, und<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n
                    \n
                  • der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines der MagVenture GmbH angezeigten Mangels, der die Nutzung des Liefergegenstands unm\u00f6glich macht oder wesentlich beeintr\u00e4chtigt, unterlassen hat.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n

                    5.8 Nimmt der Kunde einen Liefergegenstand endg\u00fcltig nicht ab, ohne hierzu berechtigt zu sein, so ist die MagVenture GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, von der Vereinbarung zur\u00fcckzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Die MagVenture GmbH ist in diesem Falle berechtigt, nach dem R\u00fccktritt eine Schadenspauschale f\u00fcr ihren gesetzlichen Schadenersatzanspruch in H\u00f6he von 20 % des Kaufpreises zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der MagVenture GmbH entweder \u00fcberhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der MagVenture GmbH bleibt ausdr\u00fccklich vorbehalten, anstelle des R\u00fccktritts Erf\u00fcllung zu verlangen oder anstelle der Schadenspauschale den tats\u00e4chlichen Schaden geltend zu machen.<\/p>\n\n\n\n

                    6. Aufstellung der Liefergegenst\u00e4nde<\/h2>\n\n\n\n

                    6.1 Die nachfolgenden Bestimmungen nach dieser Ziffer 6 gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Leistungen, die MagVenture GmbH im Zusammenhang mit der Aufstellung von Liefergegenst\u00e4nden beim Kunden erbringt (die \u201eAufstellung<\/strong>\u201c).<\/p>\n\n\n\n

                    6.2 Der Kunde hat, je nach Erfordernis, auf seine Kosten zu \u00fcbernehmen und rechtzeitig zu stellen: (a) Hilfsmannschaften, wie z. B. Hilfspersonen und \u2013 wenn n\u00f6tig \u2013 auch Elektroinstallateure, (b) die zur Aufstellung und Inbetriebsetzung erforderlichen Vorrichtungen, wie Hebelzeuge, sowie die erforderlichen Bedarfsgegenst\u00e4nde und Bedarfsstoffe, (c) Heizung, Beleuchtung und Betriebskraft einschlie\u00dflich der erforderlichen Elektroanschl\u00fcsse bis zum Ort der Aufstellung.<\/p>\n\n\n\n

                    6.3 Verz\u00f6gert sich die Aufstellung durch Umst\u00e4nde, die von der MagVenture GmbH nicht zu vertreten sind, so hat der Kunde alle mit der Verz\u00f6gerung verbundenen Aufwendungen, insbesondere die Wartezeit und weiter erforderliche Reisen der Aufsteller zu tragen.<\/p>\n\n\n\n

                    6.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Aufstellern eine schriftliche Bescheinigung \u00fcber die Beendigung der Aufstellung unverz\u00fcglich auszuh\u00e4ndigen.<\/p>\n\n\n\n

                    6.5 DieMagVenture GmbH haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die von den Aufstellern verursacht werden soweit diese auf ausdr\u00fcckliche Anweisung des Kunden oder f\u00fcr den Kunden in einer nicht mit der Aufstellung zusammenh\u00e4ngenden Sache t\u00e4tig geworden sind.<\/p>\n\n\n\n

                    7. Eigentumsvorbehalt<\/h2>\n\n\n\n

                    7.1 Alle Liefergegenst\u00e4nde sowie die nach dieser Ziffer 7 an ihre Stelle tretenden, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Liefergegenst\u00e4nde bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung s\u00e4mtlicher Forderungen von MagVenture GmbH gegen den Kunden aus der gesamten Gesch\u00e4ftsbeziehung (nachfolgend die \u201egesicherten Anspr\u00fcche<\/strong>\u201c) Eigentum der MagVenture GmbH (die \u201eVorbehaltsware<\/strong>\u201c).<\/p>\n\n\n\n

                    7.2 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich f\u00fcr die MagVenture GmbH.<\/p>\n\n\n\n

                    7.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu verwenden. Verpf\u00e4ndungen und Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n

                    7.4 Im Fall der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber \u2013 bei Miteigentum der MagVenture GmbH an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil \u2013 an die MagVenture GmbH ab. Gleiches gilt f\u00fcr sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsanspr\u00fcche oder Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerst\u00f6rung. Die MagVenture GmbH erm\u00e4chtigt den Kunden widerruflich, die an die MagVenture GmbH abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Die MagVenture GmbH darf diese Einzugserm\u00e4chtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.<\/p>\n\n\n\n

                    7.5 Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pf\u00e4ndung, wird der Kunde sie unverz\u00fcglich auf das Eigentum der MagVenture GmbH hinweisen und die MagVenture GmbH hier\u00fcber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu erm\u00f6glichen und ihr alle zur Durchsetzung ihrer Anspr\u00fcche notwendigen Dokumente und Unterlagen zu \u00fcbermitteln. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, der MagVenture GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der MagVenture GmbH hierf\u00fcr der Kunde.<\/p>\n\n\n\n

                    7.6 Die MagVenture GmbH wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr realisierbarer Wert die H\u00f6he der gesicherten Forderungen um mehr als 20 % \u00fcbersteigt.<\/p>\n\n\n\n

                      <\/ol>\n\n\n\n

                      7.7 Tritt die MagVenture GmbH bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden \u2013 insbesondere Zahlungsverzug \u2013 vom Vertrag zur\u00fcck (Verwertungsfall), ist sie berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n

                      8. Gew\u00e4hrleistung, Sachm\u00e4ngel<\/h2>\n\n\n\n

                      8.1 Die MagVenture GmbH leistet f\u00fcr neu hergestellte Liefergegenst\u00e4nde Gew\u00e4hr f\u00fcr ein Jahr, f\u00fcr gebrauchte Liefergegenst\u00e4nde Gew\u00e4hr f\u00fcr sechs Monate. Die Frist beginnt mit \u00dcbergabe der Liefergegenst\u00e4nde an den Kunden oder dessen Erf\u00fcllungsgehilfen, soweit eine Abnahme erforderlich ist, mit der Abnahme.<\/p>\n\n\n\n

                      8.2 Die MagVenture GmbH gew\u00e4hrleistet nicht, dass der Liefergegenstand f\u00fcr einen \u00fcber die vereinbarte oder gew\u00f6hnliche Beschaffenheit hinausgehenden bestimmten Zweck des Kunden geeignet ist. Eine selbst\u00e4ndige Herstellergarantie, die einem Liefergegenstand beigef\u00fcgt ist, begr\u00fcndet im Zweifel keine Beschaffenheitsgarantie.<\/p>\n\n\n\n

                      8.3 Die Liefergegenst\u00e4nde sind unverz\u00fcglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgf\u00e4ltig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn der MagVenture GmbH nicht eine schriftliche M\u00e4ngelr\u00fcge hinsichtlich offensichtlicher M\u00e4ngel oder anderer M\u00e4ngel, die bei einer unverz\u00fcglichen, sorgf\u00e4ltigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben (7) Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben (7) Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem fr\u00fcheren Zeitpunkt, in dem der Mangel f\u00fcr den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne n\u00e4here Untersuchung erkennbar war. Im \u00dcbrigen gelten die Bestimmungen der \u00a7\u00a7 377, 381 HGB.<\/p>\n\n\n\n

                      8.4 Auf Verlangen der MagVenture GmbH ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an die MagVenture GmbH zur\u00fcckzusenden. Bei berechtigter M\u00e4ngelr\u00fcge verg\u00fctet die MagVenture GmbH die Kosten des g\u00fcnstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erh\u00f6hen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs befindet.<\/p>\n\n\n\n

                      8.5 Bei Sachm\u00e4ngeln der Liefergegenst\u00e4nde ist die MagVenture GmbH nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zun\u00e4chst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unm\u00f6glichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verz\u00f6gerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.<\/p>\n\n\n\n

                      8.6 Bei M\u00e4ngeln von Bauteilen anderer Hersteller, die die MagVenture GmbH aus lizenzrechtlichen oder tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden nicht beseitigen kann, wird die MagVenture GmbH nach ihrer Wahl ihre Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen die Hersteller und Lieferanten f\u00fcr Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen die MagVenture GmbH bestehen bei derartigen M\u00e4ngeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Ma\u00dfgabe dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspr\u00fcche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. W\u00e4hrend der Dauer des Rechtsstreits ist die Verj\u00e4hrung der betreffenden Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Kunden gegen die MagVenture GmbH gehemmt.<\/p>\n\n\n\n

                      8.7 Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt, wenn der Kunde ohne Zustimmung der MagVenture GmbH den Liefergegenstand \u00e4ndert oder durch Dritte \u00e4ndern l\u00e4sst, Betriebs- und Wartungsanweisungen der MagVenture GmbH nicht befolgt, Teile auswechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen und die M\u00e4ngelbeseitigung hierdurch unm\u00f6glich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die \u00c4nderung entstehenden Mehrkosten der M\u00e4ngelbeseitigung zu tragen.<\/p>\n\n\n\n

                      8.8 M\u00e4ngel an Teillieferungen berechtigen nicht, Abnahme und Zahlung der m\u00e4ngelfreien Teile der Liefe\u00adrung zu verweigern. Ist ein Gesamtpreis vereinbart, so ist die Zahlung des nicht beanstandeten Liefe\u00adrungsteils nach der von dem Verk\u00e4ufer aufzugebenden Aufteilung zu erbringen.<\/p>\n\n\n\n

                      8.9 M\u00e4ngel an Teillieferungen berechtigen nicht, Abnahme und Zahlung der m\u00e4ngelfreien Teile der Liefe\u00adrung zu verweigern. Ist ein Gesamtpreis vereinbart, so ist die Zahlung des nicht beanstandeten Liefe\u00adrungsteils nach der von der MagVenture GmbH aufzugebenden Aufteilung zu erbringen.<\/p>\n\n\n\n

                      8.10 Die Rechte des Kunden bei Rechtsm\u00e4ngeln sind ausgeschlossen, soweit sie sich auf Rechte beziehen, die nur au\u00dferhalb der Europ\u00e4ischen Union und der Schweiz gelten oder soweit der Kunde nicht der MagVenture GmbH auf Verlangen vollumf\u00e4nglich die Verteidigung \u00fcberl\u00e4sst und alle erforderlichen Vollmachten erteilt.<\/p>\n\n\n\n

                      8.11 Anspr\u00fcche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei M\u00e4ngeln nur nach Ma\u00dfgabe von Ziffer 9 und sind im \u00dcbrigen ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n

                      9. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens, Haftungsbegrenzung<\/h2>\n\n\n\n

                      9.1 Die Haftung der MagVenture GmbH auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestimmt sich ausschlie\u00dflich nach Ma\u00dfgabe der Regelungen dieser Ziffer 9.<\/p>\n\n\n\n

                      9.2 Anspr\u00fcche des Kunden auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen\u00fcber MagVenture GmbH, ihren Organen, gesetzlichen Vertretern und\/oder Erf\u00fcllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen (in dieser Ziffer zusammenfassend \u201eMagVenture GmbH\u201c genannt), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung des Schuldverh\u00e4ltnisses und\/oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n

                      9.3 Dies gilt nicht, soweit MagVenture GmbH Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt und\/oder bei der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf.<\/p>\n\n\n\n

                      9.4 Bei nicht vors\u00e4tzlicher und nicht grob fahrl\u00e4ssiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Umfang der Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Im Falle einer Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Ersatzpflicht der MagVenture GmbH f\u00fcr Sachsch\u00e4den und daraus resultierende weitere Verm\u00f6genssch\u00e4den entsprechend der derzeitigen Deckungssumme ihrer Produkthaftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung beschr\u00e4nkt, auch wenn es sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt.<\/p>\n\n\n\n

                      9.5 Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern MagVenture GmbH zwingend haftet, z.B. nach Produkthaftungsgesetz, f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, bei Anspr\u00fcchen wegen arglistigen Verhaltens von MagVenture GmbH sowie bei \u00dcbernahme einer Beschaffenheitsgarantie.<\/p>\n\n\n\n

                      9.6 Soweit die MagVenture GmbH technische Ausk\u00fcnfte gibt oder beratend t\u00e4tig wird und diese Ausk\u00fcnfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang geh\u00f6ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.<\/p>\n\n\n\n

                      9.7 F\u00fcr Sch\u00e4den im Zusammenhang mit dem Verlust von Daten haftet die MagVenture GmbH nur insoweit wie diese nicht durch eine t\u00e4gliche, alternierende Datensicherung h\u00e4tten vermieden werden k\u00f6nnen. Ebenso haftet die MagVenture GmbH nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch Liefergegenst\u00e4nde verursacht worden sind, sofern diese Sch\u00e4den aufgrund einer \u00dcberpr\u00fcfung der Arbeitsergebnisse derselben in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden h\u00e4tten vermieden werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n

                      9.8 Die MagVenture GmbH haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die dadurch entstehen, dass der Kunde die Liefergegenst\u00e4nde an Verbraucher weiterver\u00e4u\u00dfert und diese die Liefergegenst\u00e4nde unsachgem\u00e4\u00df verwenden. Der Kunde verpflichtet sich, die MagVenture GmbH in einem solchen Fall von jeglichen Schadensersatzanspr\u00fcchen des Verbrauchers gegen die MagVenture GmbH freizustellen. Dies gilt nicht f\u00fcr Sch\u00e4den nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n\n\n\n

                      Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche des Kunden gegen MagVenture GmbH aus dem Vertrag betr\u00e4gt 12 Monate ab ihrem jeweiligen Entstehen. Im Falle der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit, der Verletzung von Garantien f\u00fcr die Beschaffenheit einer Sache, f\u00fcr Sch\u00e4den nach dem Produkthaftungsgesetz sowie f\u00fcr solche, die durch arglistiges Verhalten oder durch Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit von MagVenture GmbH verursacht wurden, gilt abweichend hiervon die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist.<\/p>\n\n\n\n

                      10. Gebrauchs\u00fcberlassung<\/h2>\n\n\n\n

                      10.1 Auf Zeit, insbesondere zur Erprobung \u00fcberlassene Liefergegenst\u00e4nde sind sorgsam zu behandeln, im Rahmen des \u00dcberlassungszwecks nicht \u00fcberm\u00e4\u00dfig zu nutzen und nach Ablauf des \u00dcberlassungszeitraums frei von \u00fcber die bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Abnutzung hinausgehenden Sch\u00e4den zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n\n\n\n

                      10.2 Alle Nutzungen sind zu dokumentieren und der MagVenture GmbH ist auf Verlangen Rechnung \u00fcber die Nutzungen zu legen. Eine Untervermietung oder sonstige entgeltliche oder unentgeltliche \u00dcberlassung an Dritte ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n

                      10.3 Gegen Herausgabeanspr\u00fcche von MagVenture GmbH kann ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht nur aufgrund von unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenanspr\u00fcchen geltend gemacht werden.<\/p>\n\n\n\n

                      10.4 MagVenture GmbH ist jederzeit berechtigt, die Liefergegenst\u00e4nde beim Kunden nach vorheriger Ank\u00fcndigung innerhalb der \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten zu besichtigen.<\/p>\n\n\n\n

                      10.5 Der Kunde haftet der MagVenture GmbH f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den aus seinem Verantwortungsbereich, mit Ausnahme der vertragsgem\u00e4\u00dfen Abnutzung, es sei denn, er kann nachweisen, dass diese Sch\u00e4den von ihm nicht zu vertreten sind. Im Falle der versp\u00e4teten R\u00fcckgabe ist der volle vereinbarte Mietzins f\u00fcr die verstrichene Zeit als Mindestschaden zu entrichten. Ist ein Mietzins nicht vereinbart, ist 1\/24 des Listenpreises je Monat der Versp\u00e4tung als Mindestschaden zu entrichten. Mehrere Mieter\/Entleiher haften bez\u00fcglich der R\u00fcckgabe als Gesamtschuldner.<\/p>\n\n\n\n

                      10.6 Der Kunde kann gegen vereinbarte Zahlungen an die MagVenture GmbH mit Gegenanspr\u00fcchen nur aufrechnen oder ein Minderungs- bzw. Zur\u00fcckbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn diese unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt worden sind.<\/p>\n\n\n\n

                      10.7 Soweit die \u00dcberlassung unentgeltlich erfolgt (Leihe) gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach \u00a7\u00a7 598 ff. BGB, soweit sich aus diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen nichts anderes ergibt. Soweit ein auf Zeit \u00fcberlassener Liefergegenstand zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt (mit oder ohne Anrechnung von Mieten) vom Kunden erworben wird, gilt in Bezug auf die Rechte des Kunden bei M\u00e4ngeln des Liefergegenstandes der Beginn der Gebrauchs\u00fcberlassung als Ablieferung des Liefergegenstandes.<\/p>\n\n\n\n

                      10.8 Im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr die Gebrauchs\u00fcberlassung von Liefergegenst\u00e4nden nach dieser Ziffer 10 die weiteren Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen entsprechend mit Ausnahme der Bestimmungen in Bezug auf Vorbehaltsware nach den Ziffern 7.3 bis 7.4 sowie 7.6.<\/p>\n\n\n\n

                        <\/ol>\n\n\n\n

                        11. Gerichtsstand, anwendbares Recht<\/h2>\n\n\n\n

                        11.1 Die Parteien vereinbaren f\u00fcr alle sich aus diesem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten die ausschlie\u00dfliche Zust\u00e4ndigkeit der Gerichte am Sitz der MagVenture GmbH, soweit der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist. Zwingende gesetzliche Bestimmungen \u00fcber ausschlie\u00dfliche Gerichtsst\u00e4nde bleiben von dieser Regelung unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n

                        11.2 Das Vertragsverh\u00e4ltnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts\u00fcbereinkommens (CISG).<\/p>\n\n\n\n

                        11.3 Etwaige fr\u00fcher getroffene m\u00fcndliche oder schriftliche Vereinbarungen werden hiermit aufgehoben.<\/p>\n\n\n\n

                        11.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder teilnichtig sein, so ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Vertragsbestimmungen und die des gesamten Rechtsgesch\u00e4fts nicht.<\/p>\n<\/div><\/section>\n\n\n\n

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